Jagdschützen des Kantons Luzern
Sicherheit in der Handhabung der Jagdwaffe
„Behandle stets das Schiessgewehr als sei
es scharf geladen und hätte keine Sicherung mehr, dann hast du niemals
Schaden“.
Der oben aufgeführte Spruch aus den
Dreissigerjahren, beinhaltet auch heute noch sehr viel Wahrheit in der
Waffenhandhabung.
Sicherheit
an der Schiessanlage:
Auf dem Schiessplatz sind die Waffen
ungeladen, mit geöffnetem Verschluss, zu tragen, bzw. in den Rechen zu stellen
oder entladen und gesichert in dem geschlossenen Waffensack aufzubewahren.
Das Laden findet nur im Schiessstand
direkt vor dem Schiessen statt. Nach dem Schiessen wird die Waffe unverzüglich
entladen wobei der Verschluss geöffnet bleibt!
Den
Anweisungen der Schützenmeister sind unverzüglich Folge zu leisten. Jeder ist
jedoch für sein Tun persönlich verantwortlich.
Sicherheit
ausserhalb der Schiessanlage:
Dieselben Sicherheitsgrundsätze gelten
auch ausserhalb des Schiessstandes, zu Hause und auf der Jagd.
Auf
der Jagd sollte man die Waffe nur am Stand
laden und entladen. Ansonsten muss die Waffe immer ungeladen sein und mit
geöffnetem Verschluss oder entladen und gesichert in dem geschlossenen
Waffensack getragen werden.
Beim
Transport sollte die Waffe selbstverständlich
entladen und gesichert im geschlossener Waffensack oder Waffenkoffer sein.
Zu
Hause sollten sämtlichen Waffen ungeladen und gesichert in
geeignetem Waffenschrank und die Munition separat in geeigneten Schränken oder
Tresoren aufbewahrt werden, damit keine Unbefugten Zugriff zu Schusswaffen oder
Munition haben.
Mehr über Thema Bundesgesetz über
Waffen, Waffenzubehör und Munition finden Sie z.B. übers Internet unter www.admin.ch/ch/d/sr/5/514.54.de.pdf.
An der Jagd im Ausland gilt es sich mit
den dortigen Gesetze und Verordnungen bekannt zu machen. Wie üblich gibt das
Argument „Ich wusste es nicht“ nicht den kleinsten gesetzlichen Schutz. Im
schlimmsten Fall können die Jagdwaffen konfisziert werden mit einer grossen
Busse oder Entschädigung dazu.
Für das temporäre Verbringen von Waffen
in den Schengenraum (Schiessanlässe, Jagd) muss ein europäischer Feuerwaffenpass gelöst werden. Bitte beachten Sie dass
nicht alle EU Länder wie z.B. Grossbritannien zum Schengenraum gehören.
Am besten nehmen Sie Kontakt auf mit
den zuständigen Behörden ihres Wohnorts z.B. im Kanton Luzern mit der
Kantonspolizei Luzern www.kapo.lu.ch. Mehr
Auskünfte zur Sache europäischer Feuerwaffenpass finden Sie auch unter www.sz.ch/xml_1/internet/de/application/d999/d998/d25476/d25493/d23414/d24840/p24844.cfm.
Auf der Jagd müssen Sie zusätzlich zum
eventuellen Feuerwaffenpass noch einen gültigen örtlichen Jagdpass
besitzen. Für die Jagd bzw. den Jagdpass ausschliesslich im
Kanton Luzern wird empfohlen Kontakt mit der zuständigen Dienststelle (LAWA
/ Fischerei und Jagd) des Kantons Luzern aufzunehmen www.lawa.lu.ch/index/feedback.htm.
Für die Jagd in anderen Kantonen oder im
Ausland müssen Sie also einen örtlichen gültigen Jagdpass besitzen, also wird empfohlen mit dortigen zuständigen
Behörden Kontakt aufzunehmen.