Europäischer Waffenpass, Gesetze


  • Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition finden Sie: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de

  • An der Jagd im Ausland gilt es sich mit den dortigen Gesetzen und Verordnungen bekannt zu machen.
     
  • Wie üblich gibt das Argument „Ich wusste es nicht“ nicht den kleinsten gesetzlichen Schutz.
  • Für das temporäre Verbringen von Waffen in den Schengenraum (Schiessanlässe, Jagd) muss ein europäischer Feuerwaffenpass gelöst werden, bitte beachten Sie dass nicht alle EU Länder wie z.B. Grossbritannien zum Schengenraum gehören.
  • Am besten nehmen Sie Kontakt auf mit den zuständigen Behörden ihres Wohnorts z.B. im Kanton Luzern mit der Luzerner Polizei. Mehr Auskünfte zur Sache europäischer Feuerwaffenpass finden Sie auf Luzerner Polizei.
  • Auf der Jagd müssen Sie zusätzlich zum eventuellen Feuerwaffenpass noch einen gültigen örtlichen Jagdpass besitzen. Für die  Jagd bzw. den Jagdpass ausschliesslich im Kanton Luzern wird empfohlen Kontakt mit der zuständigen Dienststelle (LAWA / Fischerei und Jagd) des Kantons Luzern aufzunehmen.
     
  • Für die Jagd in anderen Kantonen oder im Ausland müssen Sie ebenfalls einen örtlichen gültigen Jagdpass besitzen, es wird empfohlen mit dortigen Behörden Kontakt aufzunehmen.